Ratgeber

Ist Chiptuning in Österreich legal?

Chiptuning ist in Österreich erlaubt – wenn die Leistungssteigerung eingetragen wird. Was das Gesetz sagt, welche Strafen drohen und wie du auf der sicheren Seite bist.

Kurz gesagt

Ja, Chiptuning ist in Österreich erlaubt. Eine Leistungssteigerung verändert aber die Daten deines Fahrzeugs. Solche Änderungen müssen laut Kraftfahrgesetz (§ 33 KFG) dem Landeshauptmann angezeigt und genehmigt werden – in der Praxis über die Landesprüfstelle. Danach steht die neue Leistung im Typenschein bzw. in der Genehmigungsdatenbank und alles ist sauber.

Was passiert, wenn man es nicht einträgt?

Wer mit einer nicht genehmigten Leistungssteigerung fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Kraftfahrgesetz sieht dafür Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro vor. Dazu kommt das Thema Versicherung (siehe unten). Deshalb raten wir jedem Kunden: Mach es gleich richtig.

Wie läuft die Eintragung ab?

Je nach Fahrzeug und Bundesland brauchst du Nachweise über die neue Leistung und die Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften, zum Beispiel ein Gutachten. Die Prüfstelle sagt dir, welche Unterlagen sie für dein Fahrzeug verlangt. Wir besprechen das gern vorher mit dir, damit du weißt, was auf dich zukommt.

Und was ist mit Steuer und Versicherung?

In Österreich hängt die motorbezogene Versicherungssteuer bei PKW von den Kilowatt ab. Mehr Leistung bedeutet daher etwas höhere laufende Kosten. Melde die Änderung deiner Versicherung – dann bist du auch im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Was ist auf keinen Fall erlaubt?

Das Entfernen oder Abschalten von Abgasreinigung – also Partikelfilter, AGR oder AdBlue/SCR – ist für Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht erlaubt und lässt sich auch nicht eintragen. Bei uns gibt es dafür stattdessen ehrliche Fehlerdiagnose und DPF-Service.

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Häufige Fragen

Ist Chiptuning in Österreich erlaubt?
Ja, wenn die Leistungssteigerung nach § 33 KFG angezeigt und genehmigt wird.

Welche Strafe droht bei nicht eingetragenem Chiptuning?
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz, die mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Zusätzlich kann es Probleme mit der Versicherung geben.

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